Vorbemerkungen:

  1. Die nachfolgenden Regelungen sowie die weiteren Bestimmungen („terms & conditions“) und Nutzungsbedingungen („terms of use“) gelten für die Nutzung der über die website „www.opr-ny.com“ („website“) angebotenen Inhalte. Betreiber der website ist die im Impressum der website benannte Gesellschaft („Gesellschaft“). Über die website können diverse Zusammenstellungen von Inhalten, die sich insbesondere nach Dauer und Umfang der Nutzung unterscheiden, angeboten werden. Diese Zusammenstellungen von Inhalten und die mit ihnen verbundenen nachfolgenden Regelungen sowie weitere Bestimmungen („terms & conditions“) und Nutzungsbedingungen („terms of use“) sind essentielle Bestandteile unserer Online-Services.
  2. Eine an der Nutzung der Online-Services interessierte natürliche Person kann sich auf der website registrieren. Durch die optionale Benennung einer Organisation bei der Registrierung bringt sie zum Ausdruck, dass sie auch zur Handlung im Namen der Organisation berechtigt ist. Die Registrierung ist kostenfrei. Durch die Registrierung stimmt die natürliche Person zu, dass die bei der Registrierung erteilten Informationen digital von der Gesellschaft gespeichert werden. Sie stimmt darüber hinaus auch zu, dass die Gesellschaft diese Daten nutzen darf, um der natürlichen Person und der ggfs. benannten Organisation, in deren Namen die natürlichen Person handelt, weitere Informationen über Produkte und Dienstleitungen der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.
  3. Eine Registrierung auf der website ist Voraussetzung für den optionalen freiwilligen Abschluss eines nicht-exklusiven Lizenzvertrages für ein Vertragsprodukt, in dem der Zugriff auf die Inhalte der website zwecks weiterer Nutzung bei Geltung dieser Regelungen sowie weiterer Bestimmungen („terms & conditions“) und Nutzungsbedingungen („terms of use“) gestattet wird. Ausschließlich eine Registrierung führt nicht zum Abschluss eines Lizenzvertrages. Die Registrierung berechtigt aber zum log-in in einen geschützten Bereich der website, in dem der registrierten Person Online-Services zur Nutzung durch Abschluss eines Lizenzvertrages angeboten werden. In einem Lizenzvertrag werden neben der Festlegung von Lizenzgeber und Lizenznehmer insbesondere auch die Dauer und der Umfang der Nutzung der Inhalte des Online-Services sowie eine der Dauer und dem Umfang der Nutzung der Inhalte des Online-Services entsprechende Lizenzgebühr vereinbart.
  4. Nach Abschluss der Registrierung und nach dem ersten log-in kann die registrierte Person aus den angebotenen Online-Services auswählen. Die Annahme des Angebotes zum Abschluss eines Lizenzvertrages erfolgt grundsätzlich so, dass die registrierte Person ein oder mehrere Online-Services auswählt und den weiteren Prozess von der Bestellung bis zur Zahlung der Lizenzgebühr abschließt. Mit Abschluss des Lizenzvertrages ist der Lizenzgeber die Gesellschaft oder andere - vor dem Abschluss des Lizenzvertrages als berechtigt benannte – Rechteinhaber. Lizenznehmer wird die Person oder die – durch die Person wirksam vertretene - Organisation, die das Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrages annimmt. Für jedes Vertragsprodukt wird jeweils ein eigener Lizenzvertrag abgeschlossen.
  5. Mit der Annahme des Angebotes verpflichtet sich der Lizenzgeber zur Einhaltung der Bestimmungen des Lizenzvertrages („terms & conditions“), der Nutzungsbedingungen („terms of use“) und zur Zahlung einer Lizenzgebühr. Die Freigabe des Zugriffs auf Online-Services wird durch den Lizenzgeber grundsätzlich erteilt, wenn die Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer bezahlt ist und der Lizenzgeber über die Zahlungsmittel in Höhe der Lizenzgebühr verfügen kann. Der Lizenzgeber kann abweichend davon auch einen vorherigen Zugriff auf Online-Services ermöglichen, wenn andere Voraussetzungen erfüllt sind (zum Beispiel Erwerb einer Nutzungsberechtigung zusammen mit einem anderen Produkt des Lizenzgebers). Dazu bedarf es jedenfalls einer separaten Vereinbarung oder Bestätigung durch den Lizenzgeber. Mit Freigabe des Zugriffs berechtigt der log-in auf den Zugriff der Inhalte der website gemäß Spezifikation der Online-Services. Der Lizenznehmer ist grundsätzlich berechtigt, weitere Online-Services zu erwerben. Zu diesem Zweck ist ein separater Lizenzvertrag zu vereinbaren.
  6. Zwecks Durchführung der Zahlung teilt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber weitere Informationen mit, die zum Abschluss des Lizenzvertrages erforderlich sind. Zu diesen weiteren Informationen zählen insbesondere Angaben, die zur ordnungsgemäßen Erstellung einer Abrechnung des Lizenzvertrages durch den Lizenzgeber erforderlich sind (zum Beispiel Festlegung des Zahlungsweges, Mitteilung steuerlich relevanter Daten, weitere Rechnungsinformationen, die ggfs. zusätzlich zu den Daten der Registrierung erforderlich sind, usw.). Durch die Zahlung stimmt der Lizenznehmer bereits zu, dass diese weiteren Informationen ebenfalls digital von der Gesellschaft gespeichert werden.
  7. Die Person, die den Lizenzvertrag abschließt, ist alleine für die Richtigkeit der erteilten Angaben verantwortlich. Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber gegenüber für die Einhaltung der Pflichten aus den Bestimmungen des Lizenzvertrages.

Bestimmungen des Lizenzvertrages (Online-Services):

  1. Vertragsgegenstand
    1. Der Lizenznehmer erwirbt durch Abschluss eines Lizenzvertrages zu einem auf der website angebotenen Online-Service eine Recht zur nicht-exklusiven Nutzung der Inhalte dieses Online-Services zu den vereinbarten Bedingungen, u.a auch Dauer und Umfang der Nutzung der Inhalte), sofern alle zum Abschluss eines Lizenzvertrages und der Freigabe zum Zugriff erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    2. Der Lizenznehmer ist zur Nutzung der Inhalte des Online-Service ausschließlich gemäß der Nutzungsbedingungen („terms of use“) des Lizenzvertrages berechtigt.
  2. Lizenzgebühren, Rechnungsstellung und Zahlungen
    1. Die Lizenzgebühr wird in der Höhe, die bei Annahme des Lizenzvertrages durch den Lizenznehmer bestätigt wird, berechnet.
    2. Der Rechnungsempfänger, der Zahlungsempfänger und die Zahlungsbedingungen werden bei Annahme des Lizenzvertrages durch den Lizenznehmer bestätigt.
    3. Alle im Rahmen dieses Vertrages zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich zu dem zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden gesetzlichen Satz gezahlt werden muss.
  3. Dauer und Beendigung des Vertrages
    1. Die Laufzeit der Lizenz startet mit Annahme des Angebotes des Lizenzgebers durch den Lizenznehmer, nicht jedoch vor vollständiger Zahlung der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer und Freigabe des Zugriffs durch den Lizenzgeber. Die Lizenz endet nach Ablauf der Laufzeit des Online-Services, die mit Annahme des Angebotes des Lizenzgebers durch den Lizenznehmer bestätigt wird.
    2. Die Vereinbarung ist vor dem Startdatum nicht kündbar. Die Laufzeit der Vereinbarung wird automatisch um ihre erste Laufzeit verlängert, wenn Sie nicht fristgerecht vom Lizenznehmer vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Fristgerecht ist eine Kündigung dann, wenn Sie mindestens mit einer Zeitspanne, die 25% der Laufzeit beträgt (zum Beispiel mindestens 3 Monate bei einer Laufzeit des Vertrages von 12 Monaten), erfolgt.
    3. Bei einer Vertragsverlängerung ist eine Anpassung der Preise - vorbehaltlich besonderer separater Vereinbarungen - in Höhe von bis zu 5% zulässig.
    4. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist z.B. ein schwerwiegender Zahlungsverzug oder ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen („terms of use“) für Inhalte. Die Kündigung muss schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Die Kündigung gilt auch als zugegangen, wenn ein Zustellversuch zwar erfolglos war, aber eine Benachrichtigung an den Empfänger zurückgelassen wurde (Empfangsanzeige).
  4. Geheimhaltung
    1. Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer (einzeln auch: „Partei; zusammen auch „Parteien“) werden Stillschweigen bewahren über den Vertragsgegenstand und Geschäftsgeheimnisse sowie relevante rechtliche und sachliche, mündliche und schriftliche, direkt und indirekt erteilte Informationen über die andere Partei, die der anderen Partei bei bisher stattgefundenen Gesprächen und Verhandlungen mitgeteilt werden oder wurden oder aus Unterlagen hervorgehen, die zur Verfügung gestellt wurden oder werden (Informationen).
    2. Die Parteien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder ganz noch teilweise Informationen offenlegen oder anderweitig verbreiten und weder jetzt noch in Zukunft Informationen zum Nachteil der anderen Partei verwenden.
    3. Die Informationen dürfen nur und ausschließlich zur Verarbeitung im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages verwendet werden.
    4. Ist die Offenlegung von Informationen für die Verarbeitung erforderlich, ist eine solche Information eines Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei und nur dann zulässig, wenn der Dritte den Geheimhaltungsbestimmungen dieser Vereinbarung im Voraus zustimmt.
    5. Veröffentlichungen über die Informationen sind nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit der anderen Vertragspartei zulässig.
    6. Die Geheimhaltung gilt nicht, wenn die Informationen bei Bekanntwerden allgemein bekannt sind oder wenn sie der anderen Partei bekannt waren, bevor die Informationen von der anderen Partei weitergegeben wurden.
    7. Die Verpflichtungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die von der empfangenden Partei offengelegt werden, um ein Erfordernis oder eine Forderung eines zuständigen Gerichts oder einer Regierungs- oder Regulierungsbehörde zu erfüllen.
  5. Datenschutz
    1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Daten über das Vertragsverhältnis auf Datenträgern gespeichert werden. Sie verpflichten sich, die Daten nach den jeweils geltenden Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze des Landes, dessen Recht diese Vereinbarung unterliegt, zu verarbeiten.
  6. Verjährungsfristen
    1. Alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren innerhalb von drei Jahren nach Vertragsschluss, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist.
    2. Ist ein Rechtsstreit über einen Anspruch anhängig, wird die Verjährung dieses Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt.
    3. Beruht der Anspruch auf einem Entschädigungsanspruch, so kann der Entschädigungsanspruch nicht vor einem Jahr nach Verjährung des dem Entschädigungsanspruch zugrunde liegenden Anspruchs verjähren.
  7. Mitteilungen
    1. Mitteilungen für den Lizenzgeber sind schriftlich an die Adresse des Lizenzgebers zu richten.
    2. Mitteilungen an den Lizenznehmer sind schriftlich an die Adresse des Lizenznehmers zu richten.
    3. Mitteilungen sind schriftlich zu übermitteln. Eine Übermittlung per Fax oder sonstiger Übermittlung entspricht nicht dem Schriftformerfordernis. Die Übermittlung in elektronischer Form entspricht nicht der geforderten Schriftform. Mitteilungen, die zur Einhaltung einer Frist oder zur Fristsetzung bestimmt sind, sind als solche zu kennzeichnen.
  8. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
    1. Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht dem deutschen Recht und gilt als in Deutschland abgeschlossen. Die Parteien vereinbaren, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Deutschland zu unterwerfen.
    2. Gerichtsstand ist der Ort, an dem die Gesellschaft registriert ist.
    3. Die Parteien vereinbaren die deutsche Sprache als Sprache für Gerichtsverfahren.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Lizenzgeber und Lizenznehmer versichern, dass sie autorisiert sind, diese Vereinbarung wirksam abzuschließen.
    2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
    3. Jede Änderung darf nur und ausschließlich mit Zustimmung beider Parteien in schriftlicher Form vorgenommen werden, und kein Dritter kann andere Bedingungen festlegen, wenn die beiden Parteien nicht einverstanden sind. Im Falle einer Nichtvereinbarung bleibt der Vertrag bis zu seiner Beendigung in der ursprünglichen Form gültig.
    4. Vom Zustimmungserfordernis ausgenommen sind Änderungen der Nutzungsbedingungen. Änderungen der Nutzungsbedingungen können vom Lizenzgeber von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung aller Parteien vorgenommen werden. Änderungen dieser Vereinbarung werden auf der website bekannt gegeben. Der fortgesetzte Zugriff auf ein Vertragsprodukt durch den Lizenznehmer gilt als Zustimmung zu allen Änderungen oder Überarbeitungen dieser Nutzungsbedingungen.
    5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder eine nachträglich in diese Vereinbarung aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit verlieren oder sollte sich eine Lücke in dieser Vereinbarung herausstellen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    6. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Schließung der Lücke gilt rückwirkend eine solche gültige und durchführbare Regelung, die dem, was die Parteien nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben oder gewollt hätten, am nächsten kommt, wenn sie bei Abschluss dieser Vereinbarung oder bei späterer Änderung der Vereinbarung den Punkt berücksichtigt hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Rechtsgültigkeit einer Bestimmung auf der Leistungs- oder Zeitmessung (Frist oder Datum) beruht; in diesem Fall gilt eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung als durch eine solche Leistungs- oder Zeitmessung (Frist oder Datum) ersetzt, die so weit wie möglich gesetzlich zulässig ist.
    7. Ausschließlich die deutsche Sprachversion der vorstehenden Bedingungen ist rechtlich bindend. Alle Übersetzungen in andere Sprachen als Deutsch dienen ausschließlich der Information.